OWM Messdienst
versierter Dienstleister für die Erstellung von Heizkostenabrechnungen und Hausnebenkostenabrechnungen.
MESSGERÄTE & PRODUKTE VOm OWM MESSDIENST IN BAD OEYNHAUSEN
HEIZKOSTENVERTEILER
Bei den Heizkostenverteilern handelt es sich im Allgemeinen um Erfassungsgeräte, unabhängig ob elektronische bzw. Verdunstungsheizkostenverteiler.
Die Verdunstungsheizkostenverteiler sind nur noch in Bestandsanlagen installiert und werden Aufgrund der gesunkenen Auslegungstemperaturen der neuen Heizsysteme nicht mehr eingesetzt.
Die modernen elektronischen Heizkostenverteiler gewährleisten eine genaue Erfassung der Heizwärme nach einer fachgerechten Installation der Messgeräte am Heizkörper, hierdurch kann der Wärmeverbrauch von jedem Heizkörper ermittelt werden.
Sie haben eine Zulassung für Heizung mit einer mittleren Auslegungstemperatur von < 35°. Die mit 2 Fühler ausgestatteten Messgeräte (Oberflächentemperaturfühler und Raumfühler) können eine Beeinflussung durch Fremdwärme ( Kamin, Sonneneimstrahlung ) ausschließen und werden jährlich abgelesen. Die jährliche Ablesung der modernen elektronischen Heizkostenverteiler kann vor Ort, über Funk oder auch über Satellit erfolgen.
WÄRMEZÄHLER
Die bei der Heizkostenabrechnung verteilte Wärme wird mit diesen Messgeräten gemessen, hierbei werden der Durchfluß sowie der Temperaturunterschied im Vor- und Rücklauf der Heizungsanlage berücksichtigt.
Die Installation der Wärmezähler findet im Rohrnetz der Heizungsanlage statt. Hierbei ist zu beachten, dass jeder einzelne Heizkreis durch einen Wärmezähler erfasst wird.
Die verbrauchte Wärme wird in den Einheiten MWH bzw. KWH im Display des Wärmezählers angezeigt.
Die Messgeräte unterliegen dem Mess- und Eichgesetz. Sie haben eine Beglaubigungszeit von 5 Jahren, die Energie wird von einer festinstallierten Batterie zur Verfügung gestellt die dem Beglaubigungszeitraum angepasst ist.
Die Ablesung der Wärmezähler kann konventionell vor Ort erfolgen, über Funk oder per Satellitenübertragung, hier ist kein Betreten der Wohnung
erforderlich.
WARM- & KALTWASSERZÄHLER
Diese Messgeräte erfassen die Menge Wasser die ein Nutzer verbraucht. Die Wasserzähler werden im Rohrnetz installiert, hierbei wird das Warm- und Kaltwasser einzeln erfasst.
Die Mengen werden in Kubikmeter auf dem Zähler angezeigt und in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt.
Die Messgeräte unterliegen dem Mess- und Eichgesetz. Sie haben eine Beglaubigungszeit bei Warmwasserzählern von 5 Jahren, sowie bei Kaltwasserzählern von 6 Jahren.
Die Ablesung der Wasserzähler kann konventionell vor Ort erfolgen, über Funk oder Satellit, hier ist kein Betreten der Wohnung erforderlich.
RAUCHMELDER
Von den jährlich 500 Brandtoten in Deutschland sterben 70% nachts. Die Ursache: Wenn wir schlafen, riechen wir nichts. Im Brandfall breitet sich der tödliche Rauch schnell und unbemerkt in der ganzen Wohnung aus.
Die tödlichen Brandgase verbreiten sich sehr schnell im gesamten Wohnraum bzw. Haus. Lebenswichtige Fluchtwege wie Flure u. Treppenhäuser, werden dadurch blockiert. Hierdurch wird das eigene Heim schnell zur Todeszone, denn durchschnittlich bleiben zur Evakurierung im Brandfall nur vier Minuten Zeit.
Im Brandfall alarmieren Rauchmelder frühzeitig. Damit verschaffen sie die entscheidenen Minuten Vorsprung um Menschenleben zu retten.
In Deutschland wird der Einsatz von Rauchwarnmeldern durch unterschiedliche Vorschriften geregelt.
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Landesbauordnung
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DIN 14676 Rauchwarmmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau Betrieb und Instandhaltung.
Die Montage der Rauchmelder erfolgt beim OWM-Messdienst durch zertifizierte Mitarbeiter.
Moderne Funk-Rauchmeldeanlagen z.B. von der Fa. Electronics können über Funk ausgelesen werden. Das garantiert eine technisch einwandfreie Funktion – regelmäßige Wartungen sollten bei Rauchmeldeanlagen immer vorgenommen werden. Die Wartungen können durch uns ohne Zutritt in Ihr Haus vorgenommen werden.
( geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 )
Die vom OWM-Messdienst eingesetzten Rauchmelder haben eine 10 Jahresbatterie und unterliegen der allgemeinen Produktanforderung, die durch folgende europäische Norm- u. Richtlinien geregelt sind:
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DIN E 14604 Rauchmelder deutsche Fassung
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VFDB-Richtlinie 14-01 zusätzliche Anforderung Q Kennzeichnung
In jeder Landesbauordnung ist folgender Grundsatz verankert:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens
einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.